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Pressemitteilung

/ 8. Dezember 2021

Flughafengesellschaft verlängert Kurzarbeit

Wegen der anhaltenden Einschränkungen durch die Corona-Pandemie verlängert die Flughafen Stuttgart GmbH (FSG) die Kurzarbeit für ihre Mitarbeitenden im ersten Quartal bis Ende März 2022. Ab April 2022 treten weitere Regelungen des vereinbarten Notlagentarifvertrages in Kraft, nach denen die Arbeitszeiten für die rund tausend Beschäftigten bis Ende 2022 um wöchentlich eine Stunde reduziert werden. Die Laufzeit des Notlagentarifvertrags ist bis Ende 2023 befristet.

Walter Schoefer, Sprecher der Geschäftsführung der Flughafen Stuttgart GmbH: „Die Corona-Pandemie hat zu einem dramatischen Rückgang des Flugverkehrs geführt, der immer noch nicht überwunden ist. Airlines und Flughäfen stehen weiterhin vor wirtschaftlichen Herausforderungen. Die Verlängerung der Kurzarbeit bis ins Frühjahr hilft uns, Arbeitsplätze zu sichern und das Unternehmen finanziell stabil zu halten. Als guter und verlässlicher Arbeitgeber hat Liquiditäts- und Beschäftigungssicherung für uns weiterhin höchste Priorität.“

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Flughafen Stuttgart GmbH

Flughafen Stuttgart GmbH, Postfach 23 04 61, 70624 Stuttgart

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