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Pressemitteilung

/ 4. April 2022

FFP2-Maske im Terminal weiterhin empfohlen

Am Flughafen Stuttgart besteht seit Sonntag, 03. April 2022 in den Terminals keine Verpflichtung mehr eine Maske zu tagen. Grundlage für die Änderung ist die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Baden-Württemberg, die am Sonntag in Kraft trat. Die Flughafen Stuttgart GmbH empfiehlt allen Passagieren und Besuchern dennoch weiterhin, eigenverantwortlich eine medizinische Maske oder besser eine FFP2-Maske zu tragen. Dies gilt besonders in Bereichen, in denen nicht immer ausreichend Abstand gehalten werden kann, zum Beispiel beim Check-In, an den Sicherheitskontrollen oder während der Fahrt mit den Passagierbussen zwischen Terminal und Flugzeug. Viele Airlines schreiben unverändert das Tragen einer Maske in ihren Flugzeugen vor. Auch alle Mitarbeitende am Flughafen sind weiterhin angehalten, während der Arbeit im Sinne des Gesundheitsschutzes eine Maske zu tragen.

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Flughafen Stuttgart GmbH

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