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Pressemitteilung

/ 17. März 2020

Coronavirus: Keine Nachtflugbeschränkung für Rückholflüge

Zur Eindämmung des Coronavirus sind deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Ausland zu einer umgehenden Rückkehr nach Deutschland aufgerufen. Dazu werden von Behörden und Reiseverbänden verschiedene Rückführungsflüge organisiert. Der Flughafen Stuttgart ist Zielflughafen für Rückkehrer ins Land. Generell gilt eine Nachtflugbeschränkung am Flughafen Stuttgart. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind jedoch Ausnahmen zulässig. Das Regierungspräsidium Stuttgart wird für alle Flüge, die aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie in dieser Zeit starten oder landen müssen, eine Ausnahmegenehmigung auf dieser Basis erteilen. Die Flughafen Stuttgart GmbH ist bereits in engen Abstimmungsgesprächen mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und weiteren zuständigen Behörden.

 

Corporate Communications & Public Affairs

Flughafen Stuttgart GmbH

Flughafen Stuttgart GmbH, Postfach 23 04 61, 70624 Stuttgart

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