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Pressemitteilung

/ 22. August 2024

Hinweis Handgepäckregeln beachten - bei Flüssigkeiten max. 100ml-Behälter erlaubt

Ab dem 1. September gilt nach einer Vorgabe der EU wieder grundsätzlich die Regelung, dass unabhängig von der Art der Gepäckscanner im Handgepäck nur Flüssigkeiten in Behältnissen von maximal 100 ml mitgeführt werden dürfen, in einem transparenten und wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel. Die darüber hinaus geltenden Ausnahmen für Medikamente und Babynahrung bleiben hiervon unberührt.

Um Verzögerungen bei den Passagierkontrollen zu vermeiden, bittet der Flughafen um Beachtung der geltenden Vorgaben. Informationen zu den aktuellen Bestimmungen finden sich auf der Website des Flughafens und der Bundespolizei. Reisende ab STR, die an der Smart Lane gratis ein festes Zeitfenster für die Sicherheitskontrolle buchen möchten, können dieses online über die Airport-Website reservieren.

Mittelfristig sollen an allen Flughäfen in Deutschland CT-Scanner der neuen Generation zum Einsatz kommen. So sollen die Passagierkontrollen zukünftig schneller und einfacher werden, weil Flüssigkeiten und Elektronik im Handgepäck dann nicht mehr extra vorgezeigt werden müssen. Vorerst gelten jedoch europaweit die gewohnten Regeln unabhängig von der Art der Gepäckscanner.

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