A – Aufstriche
Ob süß oder herzhaft: Frischkäse, Erdnussmus, Honig, Marmelade oder Leberwurst zählen im Flugverkehr als Flüssigkeiten. Sie dürfen deshalb nur in Behältern mit maximal 100 Milliliter ins Handgepäck – und gehören in den 1-Liter-Beutel.
Tipp: Aufstriche, die bereits auf dem Brot sind, dürfen mit ins Handgepäck.
B – Babynahrung
Wer mit Baby reist, darf die benötigte Menge an Babynahrung mitnehmen – auch über die 100-Milliliter-Grenze hinaus. Die Menge sollte zur Reisedauer passen.
B – Batterien
Batterien bis zu einer bestimmten Größe sowie Powerbanks sind erlaubt. Es gelten zusätzliche Gefahrgutvorgaben – vor allem bei Lithium-Ionen-Akkus. Am besten vorab bei der Fluggesellschaft nach den genauen Regeln schauen.
C – Camembert
Weichkäse wie Camembert gilt als Flüssigkeit und ist im Handgepäck nur bis 100 Gramm erlaubt. Größere Mengen gehören ins Aufgabegepäck.
Gut zu wissen: Hartkäse wie Parmesan darf ins Handgepäck.
C – Coronaschnelltests
Coronaschnelltests zählen zu medizinischen Artikeln. Sie dürfen im Handgepäck mitgeführt werden und müssen nicht im 1-Liter-Beutel transportiert werden.
D – Deodorant
Feste Deos sind uneingeschränkt erlaubt. Flüssige oder Spray-Deos unterliegen der 100-Milliliter-Grenze und gehören in den 1-Liter-Beutel.
E – Elektronische Geräte
Handys, Laptops, Spielkonsolen, elektrische Zahnbürsten, Rasierer, Haartrockner, Glätteisen und Bluetooth-Lautsprecher sind im Handgepäck erlaubt. Drohnen gehören ebenfalls ins Handgepäck.
Hinweis: Elektronische Geräte bei der Sicherheitskontrolle bitte separat vorzeigen.
E – E-Zigarette (Vape)
E-Zigaretten gehören ins Handgepäck. Zwei Akkus dürfen mitgenommen werden. Für Liquids gilt die 100-Milliliter-Regel. Ist die E-Zigarette bereits befüllt, muss sie in den 1-Liter-Beutel.