Zoll
Alles im grünen Bereich – oder doch rot?

Anmeldepflichtige und freie Waren
Roter oder grüner Ausgang
Wer keine oder nur anmeldefreie Waren im Reisegepäck hat, nutzt den grün gekennzeichneten Ausgang.
Bei Waren oder Barmitteln (zum Beispiel Bargeld, Schecks, Goldmünzen oder Goldbarren), die über die Freimenge hinausgehen – also mehr als 10 Tausend Euro – ist der rot markierte Ausgang der richtige Weg. Außerdem müssen diese schriftlich angemeldet werden.
Anmeldung von Waren bei Einreise
Waren für den Handel oder zur gewerblichen Nutzung müssen immer angemeldet werden – unabhängig vom Warenwert. Das gilt auch für Produkte, die verboten sind oder Beschränkungen unterliegen. Dazu zählen zum Beispiel Betäubungsmittel, Waffen, Munition sowie artengeschützte Tiere und Pflanzen.
Der Zoll informiert ausführlich zu den Einschränkungen.
Wer gegen Einfuhrvorgaben verstößt oder Bargeldmittel nicht anmeldet, muss mit Strafen rechnen. Es drohen hohe Geldbußen – in schweren Fällen sogar Freiheitsstrafen.
Wichtig: Auch Produktfälschungen sind keine Kleinigkeit. Schon geringe Mengen werden vom Zoll beschlagnahmt – ein Strafverfahren kann folgen.
Zollkontrollen bei der Ausreise
Bei der Ausreise aus Deutschland finden keine regelmäßigen Zollkontrollen statt. Trotzdem gilt:
Waren, die geltenden Ausfuhrbeschränkungen unterliegen, müssen immer angemeldet werden. Das betrifft auch Barmittel ab einem Betrag von 10 Tausend Euro.
Achtung: Der Zoll kontrolliert stichprobenartig.
Unser Tipp: Wer unsicher ist, ob eine Ware genehmigungspflichtig ist, sollte sich frühzeitig mit dem nächstgelegenen Hauptzollamt in Verbindung setzen – idealerweise vor Reisebeginn..