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Pressemitteilung

/ 25. Juni 2020

Stellungnahme der Flughafen Stuttgart GmbH zur aktuellen Berichterstattung zum Thema Polizeihubschrauberstaffel

Anlässlich der aktuellen Berichterstattung zum Thema Auswirkungen der Entgeltordnung auf die Polizeihubschrauberstaffel am Landesflughafen stellt die Flughafen Stuttgart GmbH folgende Punkte richtig:

  • Die Genehmigung der seit 01.07.2019 geltenden Entgeltordnung des Flughafen Stuttgarts erfolgte durch das Verkehrsministerium Baden-WĂĽrttemberg als zuständige Genehmigungsbehörde.

  • Am 18. Dezember 2019 fand ein gemeinsamer Termin zwischen Vertretern der Polizeihubschrauberstaffel, des Verkehrsministeriums Baden-WĂĽrttemberg, des Innenministeriums Baden-WĂĽrttemberg und der Flughafen Stuttgart GmbH statt. Darin wurde der Sachverhalt zur Entgeltordnung behandelt. Die Flughafen Stuttgart GmbH hat der Polizeihubschrauberstaffel in diesem Termin in Aussicht gestellt, auf die Zeitzuschläge der Lärmentgelte, vorbehaltlich einer Zustimmung durch den Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft, rĂĽckwirkend zum 01. Juli 2019 zu verzichten.

  • Die Flughafen Stuttgart GmbH plant noch in diesem Jahr den Antrag fĂĽr eine Ă„nderung der Entgeltordnung beim Verkehrsministerium Baden-WĂĽrttemberg als zuständige Genehmigungsbehörde zu stellen. Darin wird der Sachverhalt entsprechend berĂĽcksichtigt werden.

  • Zu den Inhalten der Sitzung des Ausschusses fĂĽr Verkehr im Landtag von Baden-WĂĽrttemberg am 17.06.2020 kann die Flughafen Stuttgart GmbH keine Stellung beziehen.

Corporate Communications & Public Affairs

Flughafen Stuttgart GmbH

Flughafen Stuttgart GmbH, Postfach 23 04 61, 70624 Stuttgart

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