Unterweisung für den luftseitigen Sicherheitsbereich
Wer bestimmte Bereiche des Sicherheitsbereichs unbegleitet betreten oder befahren möchte, benötigt eine gültige Berechtigung – je nach Tätigkeit als Basis- oder Fahrberechtigung.
Gut zu wissen: Alle Schulungen sind kostenpflichtig und werden von der Ausbildungsstelle der FSG (Training Aviation) durchgeführt.
Auf Wunsch finden die Schulungen auch in englischer Sprache statt.
Erstschulung
Die Erstschulung ist verpflichtend für alle, die:
ihren Flughafenausweis neu erhalten haben (die Schulung muss innerhalb von 4 Wochen absolviert werden),
nach mehr als 12 Monaten Abwesenheit zurückkehren,
ihre Berechtigung verloren haben, weil keine Wiederholungsschulung besucht wurde.