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Formulare

Die Formulare können direkt am Computer ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.

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 Ein Fahrzeug wird an der Kontrollstelle des Flughafens Stuttgart von Sicherheitspersonal überprüft, Pfeil und Schriftzug „Kontrolle“ auf der Fahrbahn.

Formulare für Ausweisnutzer

Hier stehen folgende Dokumente zum Herunterladen bereit:

  • Antrag für Flughafenausweise und Zuverlässigkeitsüberprüfung (PDF)
  • Mitnahmeerklärung für verbotene Gegenstände/Tiere (PDF)
  • Übersicht über Geltungsbereiche der FSG-Ausweise (PDF)

Gut zu wissen: Die Formulare können direkt am Computer ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.

Wichtig: Der Ausweisantrag muss in Papierform eingereicht werden – bitte mit Originalunterschrift.

Wichtig: Nachweise zum Antrag auf Zuverlässigkeitsprüfung

Seit dem 1. Januar 2021 sind mit dem Antrag Nachweise über die Beschäftigungsverhältnisse der letzten fünf Jahre einzureichen – idealerweise in deutscher Sprache. Alternativ werden Nachweise auf Englisch akzeptiert. Für alle anderen Sprachen ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich (analog zur Übersetzung von Führungszeugnissen). Die Beschäftigungszeiträume müssen mit konkretem Beginn- und Enddatum angegeben sein.

Beispiele für Nachweise je nach vorheriger Beschäftigungsart:

  • Schulische Ausbildung: Zeugnisse oder Schulbescheinigungen
  • Studium: Immatrikulationsbescheinigung
  • Arbeitsverhältnisse: Firmenbescheinigungen, Gehaltsnachweise, Sozialversicherungsnachweise oder erweiterte Krankenkassenauskunft
  • Arbeitssuchend: Nachweis der Bundesagentur für Arbeit

Alternative: Unternehmen können das Beteiligungsverfahren nutzen und die Prüfung der Nachweise selbst übernehmen. In diesem Fall bestätigt der Arbeitgeber, dass alle Nachweise lückenlos erhoben, geprüft und als plausibel bewertet wurden. Fehlende Belege dürfen durch dokumentierte Interviews ersetzt werden.

Die Nachweise müssen auf Anforderung der Luftsicherheitsbehörde kurzfristig vorgelegt werden können.

Weitere Informationen gibt es im Antragsformular für Flughafenausweise sowie beim Regierungspräsidium Baden-Württemberg.

Zugangsmanagement - Kontakt für Rückfragen

Telefon: +49 711 948-3649

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr, 12:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Beauftragung einer Bewachung

Das Formular zur Beauftragung einer Bewachung steht hier zum Download bereit und kann anschließend direkt an uns übermittelt werden.

Gut zu wissen: Eine Bewachung muss mit mindestens 24 Stunden Vorlauf beauftragt werden. Bitte das Formular vollständig und korrekt ausfüllen.

Flughafenwache - Kontakt für Rückfragen

Telefon: +49 711 948-3355
E-Mail: bewachung@stuttgart-airport.com

Öffnungszeiten: täglich von 0 bis 24 Uhr


Fahrzeugplakettenantrag

Für den Antrag auf eine Fahrzeugplakette sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Anlage 1: Fahrzeugübersicht
  • Anlage 2: Versicherungsnachweis
  • Alternativ zu Anlage 2 kann auch ein aktueller Nachweis der Kfz-Versicherung eingereicht werden.

Gut zu wissen: Die geltenden Bestimmungen für Fahrzeugplaketten sind Bestandteil der Genehmigung zum Fahren und Parken in nicht öffentlich zugänglichen Bereichen des Flughafens. Es empfiehlt sich, diese sorgfältig zu lesen.

Antragsstellung

Die unterschriebenen Antragsunterlagen bitte ausschließlich per E-Mail senden – an: fahrzeugplaketten@stuttgart-airport.com

Hinweis

Seit 2022 gelten durch Vorgaben der EASA und ICAO klare Regeln für Fahrzeuge, die auf Vorfeldrollbahnen (außerhalb markierter Rollbereichsstraßen) und im Rollfeldbereich unterwegs sind. Diese Kriterien sind in den Fahrzeugplaketten-Bestimmungen berücksichtigt.

Fragen dazu? Einfach eine E-Mail an: fahrzeugplaketten@stuttgart-airport.com