Eine Aufenthaltsberechtigung Rollfeld (RB) ist erforderlich, wenn man sich nicht zwingend eigenständig auf dem Rollfeld oder den Vorfeldrollbahnen aufhalten muss – das gilt zum Beispiel in diesen Fällen:
Man betritt das Rollfeld oder die Rollbahnen gemeinsam mit einer Person, die über eine Fahrberechtigung Rollfeld (RA) verfügt.
Man befährt das Rollfeld oder die Vorfeldrollbahnen im Lotsenvorgang durch eine RA-berechtigte Person oder in einer Kolonne, die von einer RA-berechtigten Person angeführt wird.
Man betritt oder befährt für den Flugbetrieb gesperrte Bereiche ohne Begleitung, sofern keine Fahrberechtigung RA vorliegt.
Voraussetzungen und Gültigkeit
Gültiger Flughafenausweis mit dem Geltungsbereich A oder V
Zustimmung durch den Fachbereich Airport Operations der Flughafen Stuttgart GmbH
Die Aufenthaltsberechtigung Rollfeld (RB) ist 24 Monate gültig
Termine und Schulungsort
Termine: auf Anfrage. Am Ende gibt es einen Abschlusstest.
Wir sind montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr erreichbar: +49 711 948-308
Gut zu wissen: Eine kostenfreie Abmeldung ist bis zum Vortag der Schulung möglich. Bei späterer oder fehlender Abmeldung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 23,80 Euro an.