Damit der Zugang zum jeweiligen Bereich am Flughafen erhalten bleibt, sollte die passende Wiederholungsschulung frühzeitig eingeplant werden.
Zuerst den Geltungsbereich des Flughafenausweises prüfen – dieser ist grün markiert. Anschließend die Schulung wählen:
Basisberechtigung: für das Betreten von Sicherheitsbereichen
Fahrberechtigung: für das Betreten und Befahren
Gut zu wissen: Die Wiederholungsschulung kann innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf der aktuellen Berechtigung absolviert werden. Die neue Gültigkeit schließt nahtlos an den bisherigen Zeitraum an.
Fragen?
Wir sind montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr telefonisch erreichbar: +49 711 948-3088.
Geltungsbereich H, N oder S
Basisberechtigung Hochbauzone (BHZ) noch gültig
Wer bereits über eine gültige Basisberechtigung Hochbauzone (BHZ) verfügt und deren Gültigkeit noch nicht abgelaufen ist, kann sich über folgenden Link direkt für die Wiederholungsschulung anmelden:
Wer bereits über eine Basisberechtigung Hochbauzone (BHZ) verfügt, deren Gültigkeit abgelaufen ist, muss sich erneut zur Erstschulung anmelden. Eine Teilnahme an der Wiederholungsschulung ist in diesem Fall nicht möglich.
Wer bereits über eine gültige Fahrberechtigung Hochbauzone (FHZ) verfügt und deren Gültigkeit noch nicht abgelaufen ist, kann sich über folgenden Link direkt zur Wiederholungsschulung anmelden:
Wer bereits über eine Fahrberechtigung Hochbauzone (FHZ) verfügt, deren Gültigkeit abgelaufen ist, muss sich erneut zur Erstschulung anmelden. Eine Teilnahme an der Wiederholungsschulung ist in diesem Fall nicht möglich.
Wer bereits über eine gültige Basisberechtigung Vorfeld (BVF) verfügt und deren Gültigkeit noch nicht abgelaufen ist, kann sich über folgenden Link direkt zur Wiederholungsschulung anmelden:
Wer bereits über eine Basisberechtigung Vorfeld (BVF) verfügt, deren Gültigkeit abgelaufen ist, muss sich erneut zur Erstschulung anmelden. Eine Teilnahme an der Wiederholungsschulung ist in diesem Fall nicht möglich.
Wer bereits über eine gültige Fahrberechtigung Vorfeld (FVF) verfügt und deren Gültigkeit noch nicht abgelaufen ist, kann sich über folgenden Link direkt zur Wiederholungsschulung anmelden:
Wer bereits über eine Fahrberechtigung Vorfeld (FVF) verfügt, deren Gültigkeit abgelaufen ist, muss sich erneut zur Erstschulung anmelden. Eine Teilnahme an der Wiederholungsschulung ist in diesem Fall nicht möglich.