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Fluglärm­kommission

Aufgaben und Rolle

An deutschen Flughäfen, für die ein Lärmschutzbereich festgelegt ist, bestehen gesetzlich vorgeschriebene Fluglärmkommissionen. Sie haben verschiedene Aufgaben, um die Lärmbelastung für die Menschen vor Ort so gering wie möglich zu halten.

  • Empfehlungen für Flugrouten und -verfahren: Die Kommissionen beraten, welche Flugrouten und Verfahren dazu beitragen, den Fluglärm im Sinne der Anwohnenden, Fluggäste und Mitarbeitenden zu minimieren.
  • Maßnahmen gegen Fluglärm: Es wird beraten, mit welchen aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen die Belastung durch Fluglärm reduziert werden kann.
  • Standorte von Lärmmessstationen: Die Kommissionen legen fest, an welchen Standorten Messstationen aufgestellt werden, um die Belastung korrekt zu erfassen.
  • Öffentlichkeit informieren: Die Kommissionen informieren die Bevölkerung über die Lärmbelastung und Schutzmaßnahmen.

Bindeglied zwischen allen Beteiligten

Die Fluglärmkommissionen bündeln die Interessen vieler Beteiligter. Mit am Tisch beraten beispielsweise die umliegenden Gemeinden, die Bundesvereinigung gegen Fluglärm, das Verkehrsministerium als oberste Landesbehörde sowie Luftfahrtunternehmen.

Die Ergebnisse der Beratungen fließen in die Entscheidungen der Behörden ein. Auch wenn die Behörden nicht an die Empfehlungen gebunden sind, müssen sie Abweichungen begründen. Das verleiht den Kommissionen Gewicht.

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